Die zweijährige Übergangsfrist ist verstrichen, die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie gilt seit Mitte Dezember 2021. Die Umsetzung in deutsches Recht wird im 1. Quartal 2022 erwartet. Höchste Zeit, über die praktische Umsetzung nachzudenken. Die GKDS hat ein spezielles Angebot dazu.
Firmen und Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind aktuell von der EU-Richtlinie betroffen und müssen ein vertrauliches Meldesystem einrichten. Whistleblower können dort auf Rechtsverstöße oder Risiken aufmerksam machen. Das interne Meldesystem schützt nicht nur den Hinweisgebenden vor Repressalien. Auch für die betroffenen Organisationen ist es von Vorteil, wenn Whistleblower einen Missstand an eine interne Stelle melden, statt ihn an eine übergeordnete Stelle zu eskalieren oder gar an die Öffentlichkeit zu gehen, ohne dass die Chance bestand, den Missstand intern zu klären.
Auch Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern oder Organisationen mit weniger als 50 Beschäftigten können betroffen sein. Was für öffentliche Stellen unterhalb dieser Obergrenzen gilt, wird bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht entschieden.
Damit Vertraulichkeit und Datenschutz sicher gewahrt sind, besteht die Möglichkeit, den Meldeweg an eine dritte, vertrauenswürdige Stelle wie das Datenschutz-Unternehmen GKDS auszulagern.
Die GKDS hat eine praxisnahe und kostengünstige Lösung für einen Whistleblower-Meldeweg entwickelt, die die rechtlichen Vorgaben erfüllt und Kommunen und Behörden entlastet. Wir beraten Sie gerne und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.