Digitale Souveränität, OZG-Umsetzung und Digitale Identifizierung bei Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen. Das waren einige der Highlight-Themen auf der Smart Country Convention 2020. Aber auch die Umsetzung des OZG, das Bürgern und Unternehmen den Gang zum Amt ersparen soll. AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner warnte vor Standardlösungen.
Der Eröffnungstag der Smart Country Convention Special Edition bot wieder eine riesige Auswahl an Themen. Ganz oben rangierte die digitale Souveränität. So stellte Bundesaußenminister Heiko Maas in seiner Eröffnungsrede fest, dass kaum woanders Daten so geschützt seien wie in Europa. Das habe man der DSGVO zu verdanken. Gleichzeitig forderte er private und öffentlich-rechtliche Akteure der Digitalisierung auf, die insgesamt 200 Milliarden Euro zu nutzen, die der EU-Haushalt für die Digitalisierung bereithält. Etwa für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz oder die Blockchain. Aber auch für die Errichtung einer europäischen Cloud-Infrastruktur. Nur so sei in Europa echte Datensouveränität zu erreichen. Auch in der Verwaltung.
Erfolgsfaktor Once-Only-Prinzip und Nutzerkonto Bund
Über den Stand der Digitalisierung in der Verwaltung gewährte dann Ernst Bürger Einblick. Der Abteilungsleiter Digitale Verwaltung, Steuerung OZG im Bundesministerium des Innern identifizierte einige wichtige Hebel, die das Onlinezugangsgesetz zu einer erfolgreichen Umsetzung führen. Dazu zählt das Once-Only-Prinzip, das für Datensparsamkeit sorgen und durch die Registermodernisierung erreicht werden soll. Außerdem der Portalverbund sowie das Nutzerkonto Bund, mit dem Bürger und Unternehmen sich authentifizieren und Verwaltungsleistungen des Bundes abrufen können. Mit dem Nutzerkonto Bund können schon jetzt Elterngeld Digital, Corona-Überbrückungshilfe und seit dem 26. Oktober das BAföG online beantragt werden. Last but not least machte sich Bürger für das Einer-für-Alle-Prinzip stark, bei dem ein Bundesland für die anderen Onlinedienste entwickelt. So könnten Onlineleistungen schneller in die Fläche kommen. Dass Nutzer im Mittelpunkt stehen und letztlich über den Erfolg des OZG entscheiden, war der Schlusskommentar von Ernst Bürger, der seine Rede mit dem auffordernden Motto beendete: Wohnzimmer statt Wartezimmer.
OZG ja, aber im Einklang mit den föderalen Strukturen
In der anschließenden Paneldiskussion, an der neben Dr. Ariane Berger vom Deutschen Landkreistag und Pablo Mentzinis von SAP auch Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB, teilnahm, ging es um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Kommunalverwaltungen. Denn genau dort wird ein Großteil der Verwaltungsleistungen abgerufen.
Ariane Berger bemängelte, dass die Entwicklung von Onlinelösungen noch schlecht kanalisiert sei. Standards und Technologien wie Microservices könnten den Prozess beschleunigen. Gudrun Aschenbrenner unterstrich, dass in Kommunen bereits sehr viel digitalisiert werde. In Bayern mit seinen über 2.000 E-Akten-Installationen schon seit zehn Jahren, also weit vor dem Onlinezugangsgesetz. „Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir die Kommunen gut mitnehmen – Städte, Landkreise, große und kleine - und vor allen Dingen, dass wir dem Föderalismus noch genügend Raum geben.“ Auf die Frage, ob es nicht leichter sei, eine Lösung zentral für alle Kommunen in Deutschland anzubieten, versuchte Aschenbrenner zu differenzieren. „Was man nicht vernachlässigen darf, sind die technischen Infrastrukturen, die auf Landes- und kommunaler Ebene organisch gewachsen sind.“
Keine Standardlösung für die ganze Republik
„Denkbar wäre der Einer-für-Alle-Ansatz", so Aschenbrenner weiter, "wenn man zentral entwickelt und dezentral betreibt. Aus der Erfahrung bei der Entwicklung von Software wissen wir allerdings, dass im Falle der Umsetzung von Bundesgesetzen oft anschließend viele Anpassungen für den Einsatz in Kommunen stattfinden müssen.“ Es sei also eine Fehleinschätzung, wenn man glaube, dass man mit einer Standardlösung die gesamte Republik bedienen könne. Richtig sei, so Aschenbrenner abschließend, dass man sich bei der OZG-Umsetzung auf die wichtigsten und drängendsten Onlinedienste konzentrieren müsse. „Wenn man bedenkt, dass in den kommenden Jahren über 40 Millionen Führerscheine umgetauscht werden müssen, dann hat die Entwicklung dieses digitalen Dienstes sicherlich Priorität im Vergleich zum Genehmigungsantrag für ein Osterfeuer. Letzteren haben wir zum Beispiel durch einfache Online-Webformulare gelöst.“