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Neuer Meilenstein bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

100. Kommune bietet Online-Dienst „eWaffe“ an

14.03.20252 Minuten2
BürgerserviceE-Government

Das Landratsamt Kulmbach setzt ab sofort als 100. kommunale Waffenrechtsbehörde den Online-Dienst „eWaffe“ (Waffenrechtliche Erlaubnisse) live ein. Damit ist der Dienst bereits in zehn Bundesländern produktiv im Einsatz und steht dort Bürgerinnen und Bürgern digital rund um die Uhr zur Verfügung.

Der Online-Dienst eWaffe ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine bequeme, schnelle und sichere Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse. eWaffe bietet insgesamt 21 Antragsstrecken und konnte sich als effizientes und benutzerfreundliches Tool etablieren. Seit dem Start dieses Projekts wurden bereits 12.569 Anträge erfolgreich über den Online-Dienst gestellt. 213 weitere Kommunen in insgesamt 13 Bundesländern befinden sich bereits im Rollout-Prozess. Und 83 Kommunen werden bald folgen: ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe.

Von der AKDB konzipiert und entwickelt – BayKommun AöR betreibt die Leitstelle

Im Bereich Waffenrecht hat der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ übernommen, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Saarland, dem Bundesinnenministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden. Die Gesamtprojektleitung liegt beim Bayerischen Digitalministerium, das die AKDB mit der Umsetzung beauftragte. Diese war für die technische Konzeption und die Umsetzung verantwortlich und betreibt den Dienst im eigenen Rechenzentrum. Auch Support und Weiterentwicklung liegen bei der AKDB.

Das umsetzende Bundesland richtete eine Leitstelle ein, die den Betrieb und die Weiterentwicklung der OZG-Leistung eWaffe steuert. Diese koordiniert fachliche Anforderungen und Änderungen am Online-Dienst und ist für die organisatorische und rechtliche Nachnutzungsbegleitung bundesweit verantwortlich. Seit Januar 2024 übernimmt die BayKommun AöR im Auftrag des Freistaates Bayern die Funktion der Leitstelle und steuert sowie koordiniert die Nutzung, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Online-Dienstes Waffenrechtliche Erlaubnisse gemeinsam mit der AKDB. Durch die enge Zusammenarbeit mit der AKDB und den zuständigen Behörden stellt die BayKommun AöR sicher, dass Kommunen den Dienst effizient einsetzen und ihren digitalen Bürgerservice weiter ausbauen können. Das Besondere: Der moderne Online-Dienst ist auf Open-Source-Basis entwickelt und kann in wenigen Schritten in jede kommunale Website eingebunden werden. Entwicklung und Betrieb des Online-Dienstes entsprechen dem Waffengesetz und allen Sicherheitsanforderungen.

Ende-zu-Ende digitale Online-Anträge

Das OZG-Projekt wurde nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“) umgesetzt. Dabeiwurde ein besonderes Augenmerk auf Kooperation und transparente Kommunikation zwischen Akteuren auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gelegt. Bei der technischen Entwicklung stand eine nutzerzentrierte und durchgehend digitale Umsetzung des Online-Dienstes im Vordergrund.

Pressesprecher der AKDB

Dr. Florian Kunstein

Tel. 089 5903-1230

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