Impfkampagnen sind derzeit in allen deutschen Bundesländern angelaufen. Für die Erstellung von Impfinformationen stellt die AKDB in Zusammenarbeit mit bayerischen Staatsministerien Adressdaten aus den bayerischen Melderegistern bereit. Auf Wunsch übernimmt die AKDB auch Druck und Versand der Schreiben. Zunächst werden alle Bürgerinnen und Bürger im Alter von 80 Jahren und älter angeschrieben. Grundsätzlich sind in Bayern auch Melderegister-Auswertungen, Druck und Versand der Schreiben für Bürger aus weiteren, jüngeren Impf-Zielgruppen möglich. Eine Verknüpfung von Melderegisterdaten mit Impfregistern oder Online-Impfportalen ist nicht zulässig.
Für Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern stellte die AKDB, in der Regel binnen 24 Stunden, die Adressdaten der Altersgruppe 80 Plus zentral bereit. In einem ersten Schritt werden gerade rund 800.000 bayerische Bürgerinnen und Bürger dieser Altersgruppe angeschrieben. Darüber hinaus fertigte die AKDB auf Kundenwunsch auch die Schreiben und verschickt sie. Von den an die AKDB beauftragten knapp 400.000 Schreiben konnten bereits über die Hälfte gedruckt und der Post übergeben werden. Was ursprünglich als zentrales Schreiben für ganz Bayern geplant war, wird nun als dezentrales Schreiben mit entsprechendem Mehraufwand über die Landkreise und Städte versandt.
Die AKDB verfügt über langjährige Erfahrungen in Druck, Kuvertierung und Post-Einlieferung von Schriftstücken in hohen Auflagen. Das AKDB-Druckzentrum verarbeitet automatisiert große Stückzahlen von Drucksachen mit zum Teil unterschiedlichen Anlagen. Landkreise und Städte profitieren von der leichten Datenübertragung und von einer smarten Abwicklung mit dem AKDB Klickbrief. Für die Druck- und Versandleistung werden die Adressdaten sowie ein postkonformes Schreiben und entsprechende Anlagen an die AKDB übermittelt. Jedes Schreiben kann dabei unterschiedlich formatiert sein und unterschiedliche Layouts oder Grafiken beinhalten. Die produzierten Schreiben werden automatisch kuvertiert, frankiert und bei der Deutschen Post eingeliefert.
Ein wichtiger Aspekt für die Benachrichtigung der Bürger ist ein rechtskonformer Zugriff auf die Meldedaten: Nicht in jedem Bundesland besteht eine Rechtsgrundlage für die Nutzung des Landesmelderegisters. Grundlagen sind neben dem Bundesmeldegesetz die jeweiligen Ausführungsgesetze, in denen die Nutzung der Landesmelderegister geregelt ist. In manchen Bundesländern gibt es eine solche Rechtsgrundlage nicht, in anderen wie etwa Bayern gestattet es das Innenministerium, solche Auswertungen unter bestimmten Bedingungen zu erstellen.
Eine jüngst in der medialen Diskussion teils bemängelte fehlende Verknüpfung der Melderegisterdaten mit sensiblen Gesundheitsdaten wie Impfungen bzw. Online-Impfportalen ist rechtlich nicht zulässig. So kann es passieren, dass ein über 80-Jähriger, der sich bereits für eine Impfung registriert hat, zusätzlich eine Impfinformation per Post erhält. Dennoch entsteht kein Mehraufwand: Bereits für eine Impfung registrierte Bürger müssen sich nicht erneut anmelden.