BayBIS
Bayerisches Behördeninformationssystem
Das Bayerische Behördeninformationssystem
Im Auftrag des Freistaates Bayern betreibt die AKDB das Bayerische Behördeninformationssystem (BayBIS). Gesetzliche Grundlage ist die bayerische Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDV). Darin ist geregelt, welche öffentlichen Stellen welchen Datenumfang aus BayBIS abrufen dürfen.
Auskünfte aus BayBIS dürfen einholen:
- Alle Behörden des Freistaates Bayern
- Die bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften
- Sonstige der Aufsicht des Freistaates unterliegende Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Einfache und erweiterte Behördenauskunft
Der Datenumfang im Behördeninformationssystem ist rollenbasiert; d.h. alle genannten öffentlichen Stellen können eine einfache Behördenauskunft, explizit in der MeldDV genannte öffentliche Stellen eine erweiterte Behördenauskunft erhalten.
Zu den öffentlichen Stellen mit einer erweiterten Behördenauskunft gehören neben verschiedenen staatlichen Behörden auch kommunale Behörden wie z. B. die Katastrophenschutzbehörden, die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstellen sowie die Staatsangehörigkeitsbehörden.
Ihre Vorteile
Flexibel
- Schnelle Verfügbarkeit der Auskunft
- Behörden sind bei der Einholung der Auskünfte zeitlich ungebunden
- Alternativer Abruf der Daten per Web-Dialog oder Programmschnittstelle
Vollständig
- Bei Nutzung der Programmschnittstelle wird direkt aus einem Fachverfahren die Anfrage an BayBIS gestellt, die Auskunft medienbruchfrei in das Fachverfahren integriert.
- Die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erhalten den für die Erledigung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigten Umfang der Daten zur Verfügung gestellt.
- Bundesweite Behördenauskünfte
Gebührenfrei
- Die Meldebehörden werden von den zahlreichen Behördenauskünften im Wege der Amtshilfe entlastet, für welche sie keine Gebühren erheben dürfen.