Die Bürgerauskunft: das Online-Auskunftssystem
Die Erteilung von Auskünften aus den Melderegistern ist eine von privaten Stellen und Behörden häufig nachgefragte Dienstleistung, die inzwischen hauptsächlich mit Hilfe von Online-Auskunftssystemen erbracht wird.
Sowohl für Privatwirtschaft als auch kommunale und staatliche Behörden
Auf Basis der melderechtlichen Regelungen in Bayern betreibt die AKDB die zentrale einfache Melderegisterauskunft ZEMA für sog. Power-User aus der Privatwirtschaft und das Bayerische Behördeninformationssystem BayBIS für kommunale und staatliche Behörden in Bayern.
Mit der elektronischen Bürgerauskunft steht auch Bürgern, die nur im Einzelfall oder sporadisch eine Melderegisterauskunft benötigen, die Möglichkeit offen, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft einzuholen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die aktuelle Adresse und Doktorgrad einzelner bestimmter Einwohner.
So gelangen Sie zur Bürgerauskunft
Die Bürgerauskunft kann über das Internetportal http://www.verwaltung.bayern.de (in diesem vom Freistaat Bayern betriebenen Portal sind Informations- und Dienstleistungsangebote für Bürger, Wirtschaft und Verwaltungen bereitgestellt) oder
direkt im Bürgerserviceportal der AKDB aufgerufen werden.
Ihre Vorteile – als Bürger oder Kommune
Zeit sparen
- Der Bürger ist bei der Einholung der Auskünfte zeitlich ungebunden, unabhängig von der Öffnungszeiten der Meldebehörden
- Keine Wartezeiten wie bei der herkömmlichen schriftlichen Meldeamtsanfrage, sondern sofortige Verfügbarkeit der Auskunft
- Den Kommunen selbst entsteht bei der Bürgerauskunft kein Aufwand
Überblick behalten
- Landesweites Auskunftssystem mit Zugang zu allen Melderegistern in Bayern
- Sofern eine Person (mehrfach) umgezogen ist, kann durch die Adresskettenverfolgung schnell die aktuelle Adresse ermittelt werden
Kosten kontrollieren
- Einfache und sichere Abwicklung des Bezahlvorganges über ein elektronisches Bezahlsystem
- Der größte Anteil der Erlöse aus der gebührenpflichtigen Bürgerauskunft wird von der AKDB an die Kommunen abgeführt
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