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BayLAR

Bayerisches Lichtbildabrufregister

Das Bayerische Lichtbildabrufregister

Im Auftrag des Freistaates Bayern betreibt die AKDB im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen das Bayerische Lichtbildabrufregister (BayLAR) im eigenen BSI-zertifizierten Rechenzentrum. Damit wird die Übermittlung von Lichtbildern über automatisierte Abrufsysteme an beteiligte Sicherheitsbehörden ermöglicht. Das zentrale Lichtbildabrufregister in Bayern ist bislang bundesweit einmalig. Nur abrufberechtigte Sicherheitsbehörden dürfen Auskünfte aus BayLAR einholen.

Die Regelungen des § 22a Absatz 2 Satz 5 des Passgesetzes (PassG) sowie des § 25 Abs. 2 Satz 4 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ermöglichen die Übermittlung von Lichtbildern über automatisierte Abrufsysteme an bestimmte Sicherheitsbehörden.

In diesem Zusammenhang ermächtigen § 27a PassG und § 34a PAuswG die Länder, durch Landesrecht jeweils einen zentralen Pass- und Personalausweisdatenbestand für Lichtbilder und Unterschriften zu schaffen. 

Die AKDB erhält aufgrund Art. 10 Abs. 1 des (künftigen) Bayerischen Gesetzes zum Melde-, Pass- und Personalausweiswesen (BayGMPP) die Aufgabe, einen zentralen Pass- und Personalausweis-Registerdatenbestand für Bayern zu führen und den oben genannten Sicherheitsbehörden für den automatisierten Abruf von Lichtbildern bundesweit im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Verfügung zu stellen.

Vorteile

Automatisiert

  • Schnelle Verfügbarkeit
  • Hoher Automatisierungsgrad

Flexibel

  • Abruf zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich
  • Keine Rücksichtnahme auf die Öffnungszeiten der Behörden mehr nötig

Zeit- / Kosten-Ersparnis

  • Zeitersparnis: Pass-/Ausweis- und eID-Behörden ihrerseits brauchen Anfragen der Sicherheitsbehörden nicht mehr analog zu bearbeiten.