Im Auftrag des Freistaates Bayern für alle Standesämter
Elektronische Personen-
standsregister (ePR)
Beurkundungen von Personenstandsfällen nach dem Personenstandsgesetz
Im Auftrag des Freistaates Bayern betreibt die AKDB die elektronischen Personenstandsregister (ePR) in Bayern sowie deren Sicherungsregister für alle Standesämter. In diesen Registern werden elektronischen Beurkundungen von Personenstandsfällen nach dem Personenstandsgesetz wie Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle gespeichert.
Zentraler Betrieb für mehr Bürgerservice
Der Betrieb der ePR an zentraler Stelle ermöglicht den Standesämtern eine Verbesserung des Bürgerservice. Bürger können sich bei Auskünften aus Personenstandseinträgen oder der Beantragung von Personenstandsurkunden an ihr Wohnortstandesamt wenden, da jedes Standesamt lesend auf die Registereinträge von allen anderen Standesämtern zugreifen kann. Das erspart Bürgern, sich an das Standesamt zu wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Personenstandsfall ursprünglich eingetreten war. Zumindest insofern der Personenstandsfall in Bayern war und elektronisch geführt wird.
Ihre Vorteile
Zeit sparen:
- Geringere Anforderungen an Administration und Wartung
- Entfallen von technischen und organisatorischen Aufwänden für die Langzeitarchivierung bei den Kommunen
Kosten kontrollieren:
- Zentraler Betrieb bei der AKDB entlastet die Kommunen von erheblichen Investitionen in die IT-Infrastruktur
Sicherer Betrieb:
- IT-Sicherheit und Datensicherheit werden durch die AKDB in hohem Maße gewährleistet
Konstruktive Zusammenarbeit –
die elektronischen Personenstandsregister (ePR) gehen 2013 an den Start.
die elektronischen Personenstandsregister (ePR) gehen 2013 an den Start.
«Wir standen immer in ganz enger Abstimmung mit der Expertenrunde, die aus Vertretern des Innenministeriums, der kommunalen Spitzenverbände, der Standesämter und unserer Projektleitung bestand … Hier wurden in diesem Zusammenhang alle richtungsweisenden Entscheidungen getroffen…»