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Länderübergreifend und tagesaktuell für die Privatwirtschaft

Zentrale einfache
Melderegisterauskunft
(ZEMA)

Datenbestand und Datenumfang

Mit dem Portal www.zemaonline.de steht der Privatwirtschaft eine Möglichkeit zur Verfügung, einfache Melderegisterauskünfte aus dem bei der AKDB geführten bayernweiten zentralen Einwohnerteildatenbestand einzuholen. Dieser Datenbestand ist durch die tägliche Übermittlung von Änderungen in den lokalen Melderegistern der Kommunen stets so tagesaktuell wie eine Abfrage direkt im Einwohnermeldeamt.

Der Datenumfang der einfachen Melderegisterauskunft ist gesetzlich geregelt. Er umfasst folgende Daten einer einzelnen bestimmten Person:

  • Vorname
  • Familienname
  • Doktorgrad 
  • Anschriften

Länderübergreifende Melderegisterauskünfte

Durch eine technische Verbindung zwischen den Portalen unterschiedlicher Betreiber können über das ZEMA-Portal einfache Melderegisterauskünfte derzeit länderübergreifend aus folgenden Bundesländern eingeholt werden: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Mit Hilfe einer Adresskettenverfolgung wird bei Personen, die (mehrfach) umgezogen sind, auch länderübergreifend die aktuelle Anschrift ermittelt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zemaonline.de 

Ihre Vorteile

Zeit sparen:

  • schnelle Verfügbarkeit der Auskunft
  • Auskünfte zeitlich ungebunden und unabhängig von den Öffnungszeiten der Meldebehörden einholen

Überblick behalten:

  • mehrere alternative Zugangsmöglichkeiten zum Portal (Web-Dialog, Programmschnittstelle, Batchabgleich)
  • umfassendes Service-Angebot mit automatisierter Nachbearbeitung von Negativauskünften durch die zuständige Meldebehörde, wodurch eine noch höhere Trefferquote erzielt wird
  • ein Vertrag mit dem Portalbetreiber, statt mehrere Verträge mit einzelnen Kommunen, damit ein Ansprechpartner für alle Fragen

Kosten kontrollieren:
 

  • Transparenz und Kostenkontrolle durch jederzeit abrufbare Online-Übersichten im definierten Zeitraum
  • die AKDB erstattet Kommunen die gesetzlich geregelte Gebühr für Auskünfte aus ihren Datenbeständen

Einblicke in ZEMA

Download zur zentralen einfachen Melderegisterauskunft