Dienst- und Fortbildungsreisen gesetzeskonform beantragen, genehmigen und abrechnen
Reisekostenabrechnung für den öffentlichen Dienst
Reisekostenabrechnung – schnell, effizient, digital
Dienst- und Fortbildungsreisen werden im öffentlichen Dienst häufig noch über Papierformulare beantragt, genehmigt und abgerechnet. Lange Genehmigungsprozesse und fehlerhafte Abrechnungen, bedingt durch die komplexen Rechtsvorschriften der unterschiedlichen Länderreisekostenrechte, sind die Folge.
Ihre Reisekostensoftware sollte deshalb nicht nur gesetzeskonform, sondern auch möglichst effizient sein. Wie die browserbasierte Softwarelösung der AKDB für Reisekosten — vor allem für den öffentlichen Dienst.
Bayerisches Reisekostengesetz, Bundesreisekostengesetz und weitere Länderrechte
Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen:
Der integrierte Webworkflow vereinfacht und beschleunigt die Beantragung und Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen. Papierformulare werden überflüssig, Medienbrüche vermieden. Der Reisende kann den Status des Genehmigungsprozesses jederzeit einsehen und automatisierte Stellvertreterregelungen verhindern, dass Anträge im Falle von Abwesenheiten unbearbeitet bleiben.
Rechtssichere Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen:
Im Reisekostenverfahren sind die spezifischen Abrechnungsvorschriften des Bayerischen Reisekostengesetzes, des Bundesreisekostengesetzes sowie weitere Länderrechte verfügbar und hinterlegt. Rechtsänderungen, etwa neue Steuerwerte, werden durch die AKDB gepflegt. Die zu versteuernden Anteile werden berechnet und an die Gehaltsabrechnung übermittelt.
Unsere Pakete:
Reisekosten
Beantragung, Genehmigung und Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen für die Landesreisekostenrechte:
- Bayerisches Reisekostengesetz (BayRKG)
- Bundesreisekostengesetz (BRKG)
- Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG-BW)
- Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz (LRKG-RLP) einschließlich LVO
- Sächsisches Reisekostengesetz (SächsRKG)
- Saarländisches Reisekostengesetz (SRKG)
- Hessisches Reisekostengesetz (HRKG)
Reisekosten Basis
Die kostengünstige Basislösung für die Reisekostenabrechnung ohne Genehmigungsworkflow für das Landesreisekostengesetz Bayern.
Erweiterungsmöglichkeiten und Schnittstellen
- Zusatzmodul SCAN Archiv:
Einbindung von eingescannten Belegen an die Reisekostengenehmigung und -abrechnung
Wie verwaltet man die Belege?
Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der Genehmigung und Abrechnung von Reisen im öffentlichen Dienst ist immer die Frage nach dem Umgang mit Belegen.
Mit dem Zusatzmodul SCAN Archiv können alle Belege durch den Reisenden und/oder die Reisekostensachbearbeitung eingescannt werden. Sie stehen dann für Prüfungen und zu Dokumentationszwecken zur Verfügung.
- Lösung kann auch im Outsourcing Rechenzentrum der AKDB betrieben werden
- Auch als Web App zur Beantragung und Genehmigung von Reisen verfügbar (nur im Paket "Reisekosten")
Folgende Standard-Schnittstellen werden angeboten:
- Übernahme der Personaldaten aus den OK.PWS Fachanwendungen Abrechnung bzw. Verwaltung
- Übergabe des Auszahlungsbetrags und der zu versteuernden Anteile an das Lohn- und Gehaltsabrechnungsverfahren der AKDB
- Übergabe des Auszahlungsbetrages an das Finanzverfahren OK.FIS der AKDB
- Weitere Schnittstellen auf Anfrage
Ihre Vorteile
- Kosten- und Zeitaufwand pro abzurechnender Reise sinken deutlich
- Berechnung "auf Knopfdruck" sowohl des Auszahlungsbetrages als auch der zu versteuernden Anteile
- Schnelle und medienbruchfreie Genehmigung von Dienst- und Fortbildungsreisen
- Stringente Workflow-Prozessüberwachung mit Reporting
- Flexible Daten-Schnittstellen zur Personalabrechnung und zum Finanzwesen der AKDB
- Kostengünstige Basislösung für die Reisekostenabrechnung ohne Genehmigungsworkflow verfügbar
»Der Dienstreisende kann jederzeit den Status seiner Dienstreiseabrechnung einsehen und wird – kurz vor Eintritt der Ausschlussfrist – automatisch an die Abrechnung erinnert.«